Heimatstiftung

Das Heimatmuseum Udenhausen und die derzeit in Bau befindliche Kulturscheune mit Spielzeugmuseum beherbergen bereits bzw. werden in Zukunft viele Schätze aus vergangener Zeit beherbergen. Um diese Museen und das land- und hauswirtschaftliche Erbe der Vorfahren über die jetzige Generation hinaus zu erhalten, entstand die Idee, eine Stiftung zu gründen.

Umgesetzt wurde diese Idee im Frühjahr 2016 und aus Heimatliebe der Gründungsstifterin Barbara Vogt zu dem Ort, in dem sie geboren und mit Ausnahme der Studienjahre ihr gesamtes Leben verbracht hat, wurde die Stiftung „Heimatstiftung Udenhausen“ genannt. Sie wurde von der zuständigen Stiftungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, am 11.03.2016 mit Wirkung zum 18.03.2016 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt (siehe Stiftungsurkunde). Die „Heimatstiftung Udenhausen“ kann den Zusatz „Mensch und Kultur“ führen.

Die Satzung der „Heimatstiftung Udenhausen“ sieht als Stiftungszwecke

a. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde in Udenhausen und im Vorderhunsrück,
b. die Förderung von Kunst und Kultur in Udenhausen,
c. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung in Udenhausen und
d. die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen

vor. Näheres zur Verwirklichung der Stiftungszwecke ist dem Stiftungsgeschäft zu entnehmen.

Die „Heimatstiftung Udenhausen“ wurde mit Bescheid vom 01.04.2016 vom Finanzamt Koblenz als steuerbegünstigt anerkannt. Das heißt, die Zuwendungen an die Heimatstiftung Udenhausen sind als Sonderausgaben steuermindernd in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig. Zusätzlich können weitere Stiftungsbeträge als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dabei kann dieser Betrag steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Eine Zuwendung aus letztwilliger Verfügung (Testament) ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Stiftung hat einen Stiftungsvorstand, der über die Verwendung der Stiftungserlöse und eingegangenen Spenden entscheidet. Spenden und Zustiftungen können zur Förderung aller Stiftungszwecke oder zweckgebunden eingezahlt werden. Eingehende Zustiftungen werden dem Grundstockvermögen zugeführt, Spenden werden zeitnah zweckentsprechend verwendet.

 

Konto der „Heimatstiftung Udenhausen“

IBAN: DE 29 5605 1790 0108 8872 09
BIC: MALADE51SIM

Ggf. bitte Verwendungszweck angeben sowie ab 200 € angeben, ob Spende oder Zustiftung